Die EU macht ernst: CSRD.
Die EU wird bis 2050 klimaneutral – um dieses Ziel zu erreichen, wird aus dem zahnlosen Papiertiger NFRD (Non Finanical Reporting-Directive) ein bissigerer Finanztiger. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist der streitbare Wegbegleiter, der dabei helfen soll, das Vorhaben 2050 zu sichern. Das Schlagwort Nachhaltigkeit trägt die Richtlinie nicht von ungefähr im Titel.
Die Logik hinter der Regelung, die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist, ist nur konsequent: eine punktgenaue Landung ist nur dann möglich, wenn die Unternehmen nicht nur finanzielle Chancen und Risiken transparent darlegen, sondern auch die Einflüsse auf Umwelt und Soziales – positiv wie negativ. Dieses zwingende Bündeln von ökonomischen, ökologischen und sozialen Kennzahlen ergibt ein Gesamtbild, welches gerade für die Chancen- und Risikenbewertung der Investorinnen und Investoren ausschlaggebend ist.
Und das wiederum – so die Idee – setzt die Unternehmen unter Druck, ihr Verhalten so zu ändern, dass nicht nur monetäre Ziele verfolgt werden, sondern eben zum Beispiel auch umweltschonende Maßnahmen mit in Bewertungen einfließen. Aus nachhaltiger Sicht eine Win-win-Situation: Denn das hilft wiederum der Europäischen Union, ihr ambitioniertes Ziel zu erreichen.
Auch mit den Änderungen, mit denen die Europäische Kommission Ende Juli 2023 die detaillierten Berichtsanforderungen, d.h. die European Sustainability Reporting Standrads (ESRS), verabschiedet hat, ist die CSRD ein mächtiges Instrument, das Investoren noch wesentlichere, vergleichbarere, zuverlässigere, digital verfügbare und nachvollziehbarere Nachhaltigkeitsinformationen für ihre Entscheidungen gibt. Investitionsrisiken und -chancen werden damit mehr denn je mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft.
Was bedeutet dies für die Unternehmen?
Viele Punkte der CSRD und der ESRS sind aus anderen, internationalen wie nationalen Standards, Richtlinien, und Verordnungen bereits bekannt: z. B. GRI (Global Reporting Initiative), DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) oder die erwähnte NFRD, Vorgängerin der CSRD. Allerdings werden sie nun verpflichtend in die jährliche Berichterstattung aufgenommen. Und: Unternehmen müssen künftig nach einheitlichen Standards berichten und die Messbarkeit und Vergleichbarkeit ihrer Angaben durch eine stärkere Quantifizierung mittels Kennzahlen erhöhen.
Das bedeutet: Die bislang in großen Teilen freiwillige und inhomogene Nachhaltigkeitsberichterstattung wird der geregelten finanziellen Berichtspflicht gleichgestellt – Nachhaltigkeit in ihren Facetten Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung (ESG) wird zu einem verbindlichen Compliance-Bereich. Um den neuen Berichtspflichten zu nachzukommen, werden Unternehmen nicht umhinkönnen, ein dem Compliance-Management entsprechendes Nachhaltigkeitsmanagement zu etablieren, auszubauen oder beide miteinander zu vereinen. Es wird nicht selten der Fall sein, dass bisher an Nachhaltigkeit eher unbeteiligte Abteilungen dem Thema Sustainability Management ab jetzt Gehör schenken und ihr bereits eingeübtes Compliance Management anhand klar definierter Kriterien um Kennzahlen der Nachhaltigkeit erweitern müssen.
Die Herausforderung in den Unternehmen heißt also, die zu berichtenden Kennzahlen durch Wesentlichkeitsanalysen zu bestimmten, die dazu benötigten Informationen zu ermitteln und in neuen Prozessen zu kanalisieren. Verantwortlichkeiten müssen geklärt werden, oftmals eigenverantwortliche Abteilungen sind in bestehende oder erst neu aufzusetzende Prozess- und Berichtsketten einzubinden – und das effizient und idealerweise ohne Reibungsverluste. Nicht ohne Grund investieren die großen Unternehmen daher in den kommenden Jahren in geeignete Software , um diese Prozesse zu unterstützen und zu digitalisieren, am Ende schreibt sogar die CSRD ein einheitliches elektronischen Berichtsformat vor. Während 2021[1] noch vornehmlich in die Expertise zu Life-Cycle Assessments investiert wurde, lässt sich bereits 2022 der Trend erkennen, dass jetzt Ausgaben für die Software-Infrastruktur hochpriorisiert werden, um das in der CSRD und den ESRS Geforderte auch zu liefern.
Lieferanten sind ebenfalls in der Pflicht
An die 50.000 Unternehmen in Europa und schätzungsweise 15.000 alleine in Deutschland sind verpflichtet, nach der CSRD zu berichten. Die Anwendung der Richtlinie wird ab dem 1. Januar 2024 in drei Stufen erfolgen. 2028 soll die Einführung der Berichtspflicht abgeschlossen sein, sogar für nicht EU-Unternehmen, die aber eine Niederlassung oder Tochterunternehmen in der Union unterhalten. Und noch ein wichtiger Hinweis: Auch nicht berichtspflichtige Unternehmen können von der CSRD tangiert werden. Nämlich dann, wenn sie als Lieferant für ein berichtspflichtiges Unternehmen agieren. Das ist bereits jetzt in den Lieferketten zu spüren: Die Datenerhebung durch große Hersteller hat bereits begonnen.
So wird die Frage drängend: Woher kommen die Daten? Schon heute können umweltbezogene Daten aus der Lieferkette und der Produktion von unseren Softwarelösungen iPoint Compliance und iPoint Product Sustainability erfasst und für das ESRS-Reporting herangezogen werden – etwa, wenn es um Scope 3-Emissionen, Product Carbon Footprints oder besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) geht, wie sie in den ESRS unter Environment E1, E2 bis E5 angeführt werden.
Eine gute Grundlage, besonders für die Unternehmen, die bereits 2025 das Fiskaljahr 2024 melden müssen.
Mehr zu diesem Thema und wie unsere Compliance und Sustainabililty Produkte Sie schon jetzt unterstützen, erfahren Sie in unserem nächsten Blog-Beitrag.
Referenz:
[1] : Result of iPoint Compliance & Sustainability Trends Study 2022