Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) haben wegen ihrer potenziellen Gesundheits- und Umweltauswirkungen weltweit Aufmerksamkeit erregt. In der EU ist die Regulierung dieser Chemikalien prioritär. Die Anerkennung als persistente organische Schadstoffe (POP) und ihre Aufnahme in die REACH-Verordnung zeigen die schnelle Entwicklung der PFAS-Regulierung. Für die Wirtschaft und Industrie ist es entscheidend, über diese Entwicklungen informiert zu bleiben.
PFAS: Eigenschaften und Auswirkungen
Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind eine Gruppe von künstlich hergestellten Chemikalien, die seit Jahrzehnten in verschiedenen Industrie- und Verbraucherprodukten verwendet werden. Sie werden wegen ihrer einzigartigen wasser- und ölabweisenden Eigenschaften, ihrer Hitzebeständigkeit und Haltbarkeit geschätzt. PFAS finden sich in Produkten wie antihaftbeschichtetem Kochgeschirr, wasserdichter Kleidung, Lebensmittelverpackungen und Schaumstoffen zur Brandbekämpfung.
Die Verwendung von PFAS hat jedoch aufgrund ihrer Langlebigkeit in der Umwelt, ihrer bioakkumulativen Natur und ihrer potenziellen Gesundheitsrisiken Bedenken aufgeworfen. PFAS werden mit gesundheitsschädlichen Auswirkungen in Verbindung gebracht, darunter Entwicklungsprobleme, Störungen des Immunsystems und ein erhöhtes Krebsrisiko. Ihre Fähigkeit, über lange Zeiträume in der Umwelt zu verbleiben, ohne sich abzubauen, verstärkt diese Bedenken zusätzlich.
Wie PFAS in der EU reguliert werden
Die Europäische Union hat einen umfassenden Rechtsrahmen geschaffen, um die mit PFAS verbundenen Risiken zu bewältigen. Dieser umfasst strenge Maßnahmen in verschiedenen Verordnungen, die auf den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt abzielen. Zu den wichtigsten Regulierungsansätzen gehören die Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POPs), die CLP-Verordnung sowie die REACH-Verordnung.
Beschränkung durch die POP-Verordnung
Die Europäische Union war Vorreiter bei der Regulierung von PFAS durch die Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP), die mit den internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Stockholm-Konvention in Einklang steht. Seit 2009 werden Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und ihre Derivate in das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen, das auf ihre weltweite Beseitigung abzielt.
Aufbauend auf diese Einstufung zielt das Stockholmer Übereinkommen auch auf die Beseitigung von Perfluoroctansäure (PFOA), ihren Salzen und PFOA-verwandten Verbindungen ab. Diese Stoffe sind gemäß der POP-Verordnung der EU seit dem 4. Juli 2020 verboten, was einen entscheidenden Schritt zur Minderung ihrer Risiken darstellt.
In ihrem Bemühen, die Verschmutzung durch PFAS zu bekämpfen, beschlossen die Vertragsparteien der Stockholm-Konvention im Juni 2022, Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und verwandte Verbindungen in den Vertrag aufzunehmen. Die Europäische Kommission hat diese Stoffgruppe im Mai 2023 in die POP-Verordnung der EU aufgenommen, die am 28. August 2023 in Kraft tritt.
Darüber hinaus wird erwogen, langkettige perfluorierte Carbonsäuren (C9-21 PFCAs) ebenfalls aufzunehmen, was zu ihrer weltweiten Eliminierung führen würde. Diese Schritte verdeutlichen die proaktive Haltung der EU bei der Regulierung schädlicher PFAS im Rahmen der POPs.
Einstufung durch die CLP-Verordnung
Viele PFAS-Untergruppen werden bereits über die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) geregelt, um eine sichere Verwendung und Verpackung dieser Chemikalien zu gewährleisten. PFOA und das Ammoniumsalz APFO, C9- und C10-PFCAs sowie deren Natrium- und Ammoniumsalze, PFHpA (ab dem 23. November 2023), und PFOS sowie deren Lithium-, Natrium-, Ammonium- und Diethanolaminsalze sind im Anhang VI der CLP-Verordnung aufgrund ihrer reproduktionstoxischen und krebserregenden Eigenschaften aufgelistet. Diese Stoffe unterliegen einer EU-weiten harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung, um umfassende Informationen zu ihrer sicheren Verwendung bereitzustellen.
Neue Regulation durch REACH: ECHA veröffentlicht Beschränkungsvorschlag für PFAS
Die EU treibt ihre Regulierungsbemühungen zu PFAS durch die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) voran. Dieser umfassende Ansatz zielt darauf ab, die weit verbreitete Verwendung von PFAS in verschiedenen Sektoren zu bekämpfen.
Im Februar 2023 wurde von den nationalen Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens ein Begrenzungsvorschlag für mehr als 10.000 PFAS vorgelegt. Dieser Vorschlag enthält zwei Hauptoptionen für Beschränkungen: ein vollständiges Verbot (RO1) und ein Verbot mit nutzungsspezifischen Ausnahmen (RO2). Die Option des vollständigen Verbots (RO1) würde eine 18-monatige Übergangsfrist haben, bevor sie in Kraft tritt. Das Verbot mit anwendungsspezifischen Ausnahmeregelungen (RO2) hätte ebenfalls eine 18-monatige Übergangsfrist, gefolgt von Ausnahmeregelungen von bis zu fünf oder zwölf Jahren für bestimmte Verwendungszwecke, für die es noch keine Alternativen gibt.
Die wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bewerten derzeit den Vorschlag. Sie berücksichtigen auch die Rückmeldungen aus öffentlichen Konsultationen und werden ihre Stellungnahmen zu den Beschränkungen abgeben. Die Bewertung konzentriert sich auf verschiedene Sektoren, die von PFAS betroffen sind, und zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Tragfähigkeit herzustellen.
Strategische Planung in Hinblick auf PFAS Compliance: Auswirkungen für Unternehmen in der EU
Die sich entwickelnde regulatorische Landschaft für PFAS in der EU stellt Unternehmen, die Produkte auf diesem Markt verkaufen, vor große Herausforderungen und Chancen. Da sich die neue REACH-Verordnung für PFAS noch in der Entwicklung befindet, müssen die Unternehmen eine Zeit der Ungewissheit überstehen und sich auf weitere Änderungen der Compliance-Anforderungen vorbereiten.
Diejenigen Unternehmen, die proaktiv damit beginnen, sicherere Alternativen zu PFAS einzuführen, können sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, sich einen dauerhaften Marktzugang sichern und sich einen guten Ruf für ihre Umweltverantwortung erarbeiten, da die vorgeschlagenen REACH-Beschränkungen zwei Hauptoptionen beinhalten: ein vollständiges Verbot und ein Verbot mit spezifischen Ausnahmen. Unternehmen, die bei diesem Übergang hinterherhinken, müssen mit Störungen, höheren Kosten oder sogar mit dem Ausschluss vom Markt rechnen, wenn ihre Produkte die neuen Normen nicht erfüllen.
Die Auswirkungen gehen über die einzelnen Unternehmen hinaus und betreffen die gesamte Lieferkette. Auch die Lieferanten von Rohstoffen und Komponenten, die PFAS enthalten, müssen sich an die neuen Vorschriften anpassen, was zu Lieferengpässen oder höheren Kosten für konforme Materialien führen kann. Die Unternehmen müssen eng mit ihren Lieferketten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Komponenten die kommenden Normen erfüllen, und so eine größere Transparenz und Zusammenarbeit in der gesamten Branche fördern.
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