CSRD & Omnibus Vorschlag: Wichtige Änderungen & Auswirkungen auf Ihr Unternehmen

CSRD & Omnibus Vorschlag: Wichtige Änderungen & Auswirkungen auf Ihr Unternehmen

Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission eine Entscheidung getroffen, die vielen Unternehmen erst einmal den Druck nimmt: Mit dem sogenannten "Omnibus"-Vorschlag soll die Umsetzung der CSRD – also der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – entschärft und aufgeschoben werden.

Ziele des Omnibus-Vorschlags

Das Omnibus-Paket ist Teil einer umfassenderen regulatorischen Überarbeitung, die darauf abzielt, die durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eingeführten Berichtspflichten zu reduzieren, die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen zu vereinfachen und gleichzeitig die Ausrichtung an der EU-Taxonomie, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sicherzustellen.

Der Vorschlag verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken – durch vereinfachte und nachhaltigere Prozesse im Bereich Compliance und Reporting. Durch den angestrebten Bürokratieabbau und die Reduktion administrativer Pflichten sollen das Wachstum von Unternehmen gefördert und europäische Rechtsvorgaben besser mit globalen Entwicklungen im Bereich Transparenz, Klimaberichterstattung und Emissionen abgestimmt werden.

Die geplanten Änderungen sind das Ergebnis zahlreicher Insights aus der Wirtschaft und spiegeln Rückmeldungen von Stakeholdern, Mitgliedstaaten, dem Europäischen Rat sowie dem Parlament wider. Sie umfassen mehrere gezielte Anpassungen, um bestehende Pflichten zu präzisieren und die Umsetzung für betroffene Unternehmen – darunter auch SMEs und Geschäftspartner in der Wertschöpfungskette – zu erleichtern.

Änderungen im Rahmen der verschobenen CSRD-Richtlinie

Die Richtlinie bleibt auch weiterhin aktuell geltendes EU-Recht. Wesentliche Prinzipien der Nachhaltigkeitsberichterstattung wie Wesentlichkeit, Governance und Prüfung behalten ihre Gültigkeit. 

  • Angehobene Schwellenwerte: Ein Unternehmen unterliegt der CSRD künftig nur noch, wenn es mindestens zwei der folgenden Schwellenwerte erfüllt: 1.000 Mitarbeitende, 25 Millionen Euro Bilanzsumme und 50 Millionen Euro Umsatz. Diese Änderung wird eine große Zahl von Unternehmen betreffen, insbesondere SMEs und Tochtergesellschaften.

  • Neuer Zeitplan für die Umsetzung: Die meisten Unternehmen müssen die Anforderungen bis 2028 umsetzen, was ihnen einen längeren Vorbereitungszeitraum verschafft. Für börsennotierte Unternehmen und große Unternehmen beginnt die erste Berichtspflicht jedoch früher – abhängig von der Zugehörigkeit und dem jeweiligen Geschäftsjahr.

  • Vereinfachte Anforderungen: Branchenspezifische Standards entfallen. Angaben zur Lieferkette werden insbesondere für Importeure, grenzüberschreitende Strukturen und nicht-europäische Unternehmen vereinfacht. Unternehmen werden weiterhin dazu ermutigt, Informationen zu klimabezogenen Risiken und zu Maßnahmen im Bereich der Sorgfaltspflichten (Due Diligence) bereitzustellen, auch wenn dies für bestimmte Kategorien freiwillig bleibt.

Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich (Scope) der Berichterstattung präzisiert – mit klareren Erwartungen daran, welche Inhalte im Hinblick auf environmental, soziale und Governance-Aspekte offengelegt werden müssen. Unternehmen sollten die verlängerten Fristen nutzen, um robuste ESG-Systeme aufzubauen, fundierte Bewertungen durchzuführen und sich sowohl auf finanzielle als auch nicht-finanzielle Offenlegungspflichten vorzubereiten.

Strategische Auswirkungen für Unternehmen

Der Omnibus-Vorschlag eröffnet ein entscheidendes Zeitfenster für strategisches Handeln. Organisationen – ob KMU, börsennotierte Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen – sollten die Verschiebung nutzen, um in robuste ESG-Systeme zu investieren, Finanz-bezogene Impact-Assessments durchzuführen und Nachhaltigkeit langfristig in ihre Planung zu integrieren. Dies bietet die Chance, sich einen Wettbewerbsvorteil zu sichern.

Unternehmen, die frühzeitig agieren, können sich gezielt von Mitbewerbern abheben. Zentrale Maßnahmen umfassen:

  • Auswahl geeigneter Tools für ESG und Accounting
  • Vorbereitung auf begrenzte oder vollständige Assurance
  • Überprüfung aktueller Offenlegungspraktiken und Gesetze
  • Auseinandersetzung mit kommenden Regelungen unter CSRD, CSDDD und CBAM
  • Aufbau interner Sensibilisierung und Governance-Strukturen über Industrien und Geschäftsbereiche hinweg

 „Ein 'Jetzt noch nicht' heißt nicht 'Jetzt nicht mehr'. Die Unternehmen, die jetzt mit Weitblick handeln, sind später klar im Vorteil – in Sachen Transparenz, Strategie und Wettbewerb.“

   Andreas Schiffleitner, iPoint Product Manager für Sustainability Products


Auch Verdantix, ein unabhängiges Forschungs- und Beratungsunternehmen, bewertet die Verschiebung im Rahmen des Omnibus-Pakets positiv. In ihrem News-Artikel „The CSRD, the Omnibus and the Case for a Reset“ bezeichnen sie die Entwicklung als eine signifikante Chance für Unternehmen, um die richtigen Grundlagen für Compliance und Nachhaltigkeit zu schaffen. Dabei wird betont, dass 20 % der 280 befragten Unternehmen angaben, infolge der Änderungen ihre Investitionen in ESG- und Nachhaltigkeitssoftware sogar erhöhen zu wollen.

Anstatt die durch das Omnibus verursachte Verzögerung als Rückschlag zu sehen, sollten Unternehmen sie als strategisches Zeitfenster begreifen. Eine Chance, neu zu starten, die richtigen Grundlagen zu schaffen und die Berichtsaktivitäten in Einklang zu bringen.

Quelle: Case for a Reset, https://www.verdantix.com/insights/blogs/the-csrd-the-omnibus-and-the-case-for-a-reset



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Fazit: Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Die CSRD Nachhaltigkeitsberichterstattung ist lediglich verschoben, nicht aufgehoben. Der Simplification Omnibus-Vorschlag verschafft Unternehmen wertvolle Zeit, um robuste Governance-Strategien zu entwickeln, ESG-Tools zu implementieren und sich auf verwandte Regelungen wie CSDDD, CBAM und Anpassungen der EU-Taxonomie vorzubereiten. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Auswirkungen zu bewerten, Datenlücken zu identifizieren und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen der Compliance-Kurve einen Schritt voraus bleibt.

Die nächste Welle an ESG-Regulierung hat bereits begonnen. Wer heute handelt, stellt die Weichen für die kommenden Jahre – rechtssicher, nachhaltig und zukunftsorientiert.

Claus Wagner

Claus Wagner

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