Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bilden das technische Fundament der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung. Veröffentlicht im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), legen sie fest, was Unternehmen offenlegen müssen – über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen hinweg – und wie diese Angaben zu strukturieren sind.
Für Unternehmen, die der CSRD unterliegen, sind die ESRS nicht optional. Dieser Artikel erläutert die vollständige Struktur der 12 Standards, erklärt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, zeigt die Änderungen durch die ESRS-Vereinfachung und verdeutlicht, warum Datenverfügbarkeit ebenso entscheidend ist wie die Berichtspflicht selbst.
- ESRS: Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Wie arbeiten ESRS und CSRD zusammen?
- Was decken die 12 ESRS-Standards ab?
- Was ändert sich mit ESRS 2.0?
- Was ist doppelte Wesentlichkeit – und warum ist sie entscheidend?
- Wie beschaffen Unternehmen ihre ESRS-Berichtsdaten?
- Von den ESRS-Standards zur Strategie
- Häufig gestellte Fragen
ESRS: Die wichtigsten Fakten im Überblick
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Verbindliche Standards: Die ESRS operationalisieren die CSRD und überführen eine gesetzliche Offenlegungspflicht in konkrete Datenpunkte und Berichtsanforderungen.
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Zwölf Standards insgesamt: Zwei bereichsübergreifende Standards (ESRS 1 und ESRS 2) sowie zehn themenspezifische Standards zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen.
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Doppelte Wesentlichkeit: Die Bewertung sowohl der Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen und Umwelt als auch der Nachhaltigkeitsrisiken für das Unternehmen selbst bleibt in allen Versionen der ESRS verpflichtend.
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Vereinfachung in Arbeit: Die laufende Revision kürzt verbindliche Datenpunkte um mehr als 60 %; die Struktur mit 12 Standards bleibt erhalten.
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Begrenzte Prüfsicherheit: ESRS-Angaben unterliegen einer begrenzten Prüfsicherheit (Limited Assurance), die der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine formale Verifizierungsebene hinzufügt.
Wie arbeiten ESRS und CSRD zusammen?
Die CSRD ist das Gesetz: Sie legt fest, welche Unternehmen berichtspflichtig sind und nach welchem Zeitplan. Die ESRS sind die Standards: Sie bestimmen, was berichtet werden muss und wie. Zusammen bilden sie ein einheitliches Compliance-System. Das eine schafft die Verpflichtung, das andere macht sie operational.
Jede Angabepflicht, jeder Datenpunkt und jede Berichtsstruktur, die ein CSRD-pflichtiges Unternehmen einhalten muss, leitet sich direkt aus den ESRS ab. Das Verständnis der Standards ist damit die technische Voraussetzung für die CSRD-Compliance.
Was decken die 12 ESRS-Standards ab?
Die ESRS bestehen aus 12 Standards, gegliedert in zwei Ebenen. Bereichsübergreifende Standards gelten für jedes Unternehmen, unabhängig vom Sektor:
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ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen): definiert Berichtskonzepte, Grundsätze und die Methodik zur Anwendung der doppelten Wesentlichkeit
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ESRS 2 (Allgemeine Angaben): fordert grundlegende Angaben zu Governance, Strategie, Auswirkungen, Risiko- und Chancenmanagement sowie Kennzahlen und Zielen – verpflichtend für alle CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen
Themenspezifische Standards kommen je nach Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens zur Anwendung:
| Bereich | Standards | Themen |
|---|---|---|
| Umwelt (E) | E1–E5 | Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser & Meeresressourcen, Biodiversität, Ressourcennutzung & Kreislaufwirtschaft |
| Soziales (S) | S1–S4 | Eigene Belegschaft, Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher & Endnutzer |
| Governance (G) | G1 | Unternehmensverhalten |
Was ändert sich mit ESRS 2.0?
Im Rahmen der CSRD-Omnibus-Direktive haben die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und die Europäische Kommission die ESRS überarbeitet. Die Kommission veröffentlichte den Entwurf des delegierten Rechtsakts am 6. Mai 2026; die öffentliche Konsultation endete am 3. Juni 2026. Die formelle Verabschiedung wird für Mitte bis Ende 2026 erwartet, gefolgt von einer parlamentarischen Prüfungsphase von bis zu vier Monaten.
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Was sich ändert: Verbindliche Datenpunkte werden um mehr als 60 % reduziert, alle freiwilligen Datenpunkte entfallen, und der Ansatz wird stärker prinzipienbasiert.
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Was bleibt: Die Struktur mit 12 Standards, die doppelte Wesentlichkeit und die grundlegende Berichtspflicht bleiben erhalten.
Die vereinfachten Standards gelten ab dem Geschäftsjahr 2027. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung für das Geschäftsjahr 2026 ist möglich, wobei das praktische Zeitfenster vom endgültigen Verabschiedungszeitplan abhängt.
Was ist doppelte Wesentlichkeit – und warum ist sie entscheidend?
Die doppelte Wesentlichkeit ist der zentrale analytische Rahmen der ESRS. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, Nachhaltigkeitsthemen gleichzeitig aus zwei Perspektiven zu bewerten:
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Auswirkungswesentlichkeit: die Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen und Umwelt
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Finanzielle Wesentlichkeit: wie Nachhaltigkeitsthemen die finanzielle Lage und die Cashflows des Unternehmens selbst beeinflussen
Trotz weit verbreiteter Erwartungen, dass die Vereinfachung diese Anforderung abschwächen würde, bleibt die doppelte Wesentlichkeit vollständig verpflichtend. Die Wesentlichkeitsanalyse bestimmt, welche themenspezifischen Standards anzuwenden sind, und bildet damit den logischen Ausgangspunkt jeder ESRS-Umsetzung. Sie wirft auch die entscheidende Anschlussfrage auf: Woher kommen die benötigten Daten?
Wie beschaffen Unternehmen ihre ESRS-Berichtsdaten?
Die meisten Unternehmen starten mit der Frage: „Wie erfüllen wir die ESRS-Anforderungen?" Die produktivere Frage lautet: „Wie nutzen wir diese Daten, um bessere Entscheidungen zu treffen?"
Scope-3-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette stellen die datenintensivste Anforderung unter ESRS E1 dar und sind der Bereich, in dem die meisten Unternehmen vor der größten operativen Herausforderung stehen. Hier wird ESRS-Reporting zu einem Infrastrukturproblem und nicht mehr zu einer einfachen Offenlegungsübung. Einen vertieften Einblick, wie Scope 3 in die CSRD-Pflichten eingebettet ist, bietet unser Artikel zu CSRD und Scope-3-Emissionen.
Dieselben Wertschöpfungskettendaten speisen zudem eine verwandte, aber eigenständige Pflicht: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verlangt von den größten berichtspflichtigen Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang ihrer Aktivitätenkette aktiv zu identifizieren und zu adressieren – statt sie lediglich offenzulegen. Unternehmen, die eine ESRS-Datenbasis aufbauen, schaffen damit im Grunde dieselbe Infrastruktur, die auch die CSDDD voraussetzt.
Der Ansatz von IPOINT deckt den vollständigen Datenlebenszyklus für ein ESRS-konformes Nachhaltigkeitsmanagement ab:
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Erfassen: Produkt-, Prozess-, Energie- und Lieferantendaten zusammenführen
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Analysieren: PCF berechnen, Ökobilanzen erstellen, Hotspots identifizieren und Szenarien modellieren
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Steuern: Rollen, Datenqualität und Berechnungszyklen managen
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Berichten: prüffertige Ausgaben für ESRS/CSRD, EPD und DPP generieren
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Verbessern: Fortschritte bei Materialien, Lieferanten und Prozessen vorantreiben
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Skalieren: von Pilotprojekten zur portfolioweiten Nachhaltigkeitssteuerung
Corporate Carbon Footprint entlang der Wertschöpfungskette managen

Produkt- und unternehmensweite Carbon Footprints mit prüffertigen Ergebnissen für ESRS E1 und die CSRD-Berichterstattung berechnen. Scope 1, 2 und 3 in einem einzigen Compliance-fähigen Workflow verknüpfen.
Von den ESRS-Standards zur Strategie
Die ESRS legen fest, was berichtet werden muss. Die Vereinfachung reduziert den Aufwand, nicht aber die grundlegende Verpflichtung. Die Struktur mit 12 Standards und die doppelte Wesentlichkeit bleiben in Kraft.
Der eigentliche Mehrwert entsteht, wenn Unternehmen die ESRS nicht als Compliance-Übung, sondern als Steuerungsrahmen begreifen. Wer jetzt eine solide Dateninfrastruktur aufbaut – nicht nur zum Berichten, sondern auch zum Analysieren und Verbessern – ist besser aufgestellt als Unternehmen, die sich ausschließlich auf die Mindestoffenlegung konzentrieren.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen ESG und ESRS?
ESG (Environmental, Social and Governance) ist ein weit gefasstes Framework, das in der Investmentanalyse, bei Ratings und in der freiwilligen Berichterstattung eingesetzt wird. Die ESRS sind verbindliche EU-Standards, die die CSRD operationalisieren. ESG beschreibt, was Unternehmen messen wollen; die ESRS legen fest, was CSRD-pflichtige Unternehmen offenlegen müssen – in einer spezifischen Struktur mit definierten Datenpunkten und unter Anwendung begrenzter Prüfsicherheit.
Was sind die vier Berichtsbereiche der ESRS?
Die ESRS gliedern die Berichterstattung in vier Bereiche: das bereichsübergreifende Rahmenwerk (ESRS 1 und ESRS 2, verpflichtend für alle Unternehmen), Umwelt (E1–E5), Soziales (S1–S4) und Governance (G1). Die bereichsübergreifenden Standards gelten universell; die drei themenspezifischen Bereiche kommen je nach Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse zur Anwendung.
Ist ESRS 2 verpflichtend?
Ja. ESRS 2 (Allgemeine Angaben) ist für alle CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen verpflichtend, unabhängig von Sektor oder Wesentlichkeitsergebnis. Er fordert grundlegende Angaben zu Governance, Strategie, Auswirkungen, Risiko- und Chancenmanagement sowie Kennzahlen und Zielen und bildet das Fundament jedes ESRS-Berichts.
Was ist der Unterschied zwischen IFRS und ESRS?
Die International Financial Reporting Standards (IFRS) regeln die Finanzberichterstattung. Die ESRS regeln die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach EU-Recht. Die IFRS S1 und S2 des ISSB betreffen nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben, sind in der EU jedoch derzeit freiwillig. Die ESRS sind für CSRD-pflichtige Unternehmen verbindlich und decken ein deutlich breiteres Themenspektrum ab.
Ändern sich die ESRS im Jahr 2026?
Ja. Im Rahmen der CSRD-Omnibus-Direktive veröffentlichte die Europäische Kommission im Mai 2026 einen überarbeiteten Entwurf des delegierten Rechtsakts. Die vereinfachten Standards – allgemein als „ESRS 2.0" bezeichnet – sollen voraussichtlich Mitte bis Ende 2026 formell verabschiedet werden und ab dem Geschäftsjahr 2027 gelten. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung für das Geschäftsjahr 2026 ist möglich, wobei das praktische Zeitfenster vom endgültigen Verabschiedungszeitplan abhängt.
