Digitaler Batteriepass für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft in der EU

Digitaler Batteriepass für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft in der EU

Die industriegesteuerte Debatte über den digitalen Batteriepass als Enabler der Kreislaufwirtschaft hat in den letzten Jahren deutlich an Dynamik gewonnen. Um eine forschungsgeleitete Perspektive einzubringen, hat das Christian-Doppler-Labor für Sustainable Product Management der Universität Graz – in Kooperation mit IPOINT und AVL List GmbH – die Informationsbedarfe und Anforderungen untersucht, die ein Batteriepass erfüllen muss. Diese Veröffentlichung zählt zu den ersten systematischen Analysen der Datenanforderungen für einen EU-Batteriepass in der globalen Batterie-Wertschöpfungskette.

Von Katharina Berger, Josef-Peter Schöggl und Rupert J. Baumgartner

Digitaler Batteriepass: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Ab dem 18. Februar 2027 ist der digitale Batteriepass verpflichtend für Industriebatterien über 2 kWh, Batterien für Elektrofahrzeuge sowie LMT-Batterien (z. B. E-Bikes, E-Scooter).

  • Der Batteriepass macht zentrale Informationen zu CO₂-Fußabdruck, Zusammensetzung, Leistungs- und Haltbarkeitsparametern sowie Recyclinginformationen digital zugänglich – über einen QR-Code, der mit einem eindeutigen Identifikator verknüpft ist.

  • Verantwortlich ist grundsätzlich der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt – meist Hersteller oder Importeur. Er muss sicherstellen, dass die Informationen im Batteriepass korrekt, vollständig und aktuell sind.

  • Das Rahmenwerk der Universität Graz (kofinanziert von IPOINT und AVL) identifiziert 54 Datenpunkte in vier Hauptkategorien für alle Stakeholder entlang der Batterie-Wertschöpfungskette.

  • Der Batteriepass zählt zu den ersten konkreten verpflichtenden Anwendungen des Digitalen-Produktpass-Konzepts in der EU und gilt als wichtiger Vorläufer für weitere Produktkategorien.


 

Was ist ein digitaler Batteriepass?

Ein digitaler Batteriepass (DBP) ist ein standardisierter digitaler Produktpass, der zentrale Informationen zur Zusammensetzung, zum CO₂-Fußabdruck, zur Leistung sowie zum End-of-Life-Management von Batterien zugänglich macht. Er soll die Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette sichern, eine nachhaltige Produktion fördern sowie Recycling und Ressourceneffizienz verbessern.

Das aktuelle Paper der Universität Graz, kofinanziert von IPOINT und AVL, betont, dass der Batteriepass weit mehr ist als ein Compliance-Werkzeug: Er ist ein Werttreiber, der es der Industrie ermöglicht, die Anforderungen der EU-Batterieverordnung zu erfüllen und gleichzeitig globale Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen. Das vollständige Paper ist hier Open Access verfügbar: https://doi.org/10.1016/j.jclepro.2022.131492

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Abbildung 1: Überblick Konzept Digitaler Batteriepass (Quelle: Katharina Berger, Josef-Peter Schöggl und Rupert J. Baumgartner, 2022)

 

Von Forschung zu Regulierung: Die EU-Batterieverordnung

Die EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) schreibt ab dem 18. Februar 2027 einen verpflichtenden Batteriepass für Industriebatterien über 2 kWh, Batterien in Elektrofahrzeugen (EV) sowie Batterien für leichte Transportmittel (LMT) vor. Dies ist ein wesentlicher regulatorischer Meilenstein in Europa, wo Datentransparenz, CO₂-Berichterstattung und Kreislauffähigkeit verpflichtend werden.

Verantwortlich für Erstellung und Pflege des Batteriepasses ist grundsätzlich der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt – also in der Regel Hersteller oder Importeure. Er muss sicherstellen, dass die Informationen im Batteriepass korrekt, vollständig und aktuell sind; bestimmte Aktualisierungen können durch berechtigte oder autorisierte Akteure entlang des Lebenszyklus erfolgen.

Folgende Fristen sind für Unternehmen besonders relevant:

  • Ab 2025: schrittweise Konkretisierung und Einführung von CO₂-Fußabdruck-Anforderungen, beginnend mit Batterien für Elektrofahrzeuge und anschließend weiteren Batteriekategorien
  • Ab 2025/2026: weitere gestaffelte Kennzeichnungs- und Informationspflichten, u. a. zu Batterieinformationen, Symbolen sowie Leistungs- und Haltbarkeitsangaben
  • Ab 18. Februar 2027: digitaler Batteriepass verpflichtend (inkl. QR-Code) für EV-, LMT- und Industriebatterien über 2 kWh

Für eine detaillierte Analyse der Verordnung und ihrer Auswirkungen auf Hersteller, Importeure und Recycler lesen Sie unseren eigenen Beitrag:  EU-Batterieverordnung: Bedeutung für Unternehmen & Hersteller.


 

Digitaler Produktpass und Batteriepass im Vergleich

Der Batteriepass ist eng mit der breiteren Initiative des Digitalen Produktpasses (DPP) verknüpft, der konsistente Produktinformationen branchenübergreifend bereitstellen soll. Während der DPP schrittweise für weitere Produktgruppen vorbereitet wird, gehört der Batteriebereich zu den ersten Sektoren, in denen eine verpflichtende Umsetzung konkret wird.

Die Forschung der Universität Graz zeigt, dass ein digitaler Batteriepass nicht nur technische Spezifikationen und Materialdaten enthalten muss, sondern auch Nachhaltigkeitsinformationen wie Recyclinganteile und ökologische Performance.


 

Technische Umsetzung: QR-Code und Datenzugriff

Technisch basiert der digitale Batteriepass auf einer eindeutigen Batteriekennung und einem QR-Code am Produkt. Der QR-Code verweist auf einen Unique Identifier, über den die jeweils relevanten Batterieinformationen digital zugänglich gemacht werden. Auf EU-Ebene werden zudem Register- und Webportal-Strukturen für Digitale Produktpässe vorbereitet; Details zu Identifikatoren, Zugriffsrechten und Interoperabilität werden weiter durch technische Standards und Rechtsakte konkretisiert.

Dabei gilt ein gestuftes Zugriffsmodell: Bestimmte Informationen sind öffentlich zugänglich, während detailliertere technische, sicherheitsrelevante oder wirtschaftlich sensible Daten nur Behörden oder berechtigten Akteuren entlang der Wertschöpfungskette zugänglich sein sollen. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach der Verordnung, ihren Anhängen und der weiteren technischen Umsetzung.


 

Konzept und Anwendungsfälle des digitalen Batteriepasses

In ihrer Studie stellten die Forscher:innen der Universität Graz – unterstützt von IPOINT und AVL – ein konzeptionelles Rahmenwerk für den Batteriepass vor. Es umfasst vier Hauptkategorien mit insgesamt 54 Datenpunkten, die für Stakeholder entlang der Batterie-Wertschöpfungskette relevant sind.

  • Der Hersteller: Use Case „Wertschöpfungskette entwickeln"
    Dieser Anwendungsfall umfasst die Identifizierung von Nachhaltigkeits-Hotspots entlang der Lieferkette, sodass Hersteller Maßnahmen ergreifen können, um negative ökologische und soziale Auswirkungen im Lebenszyklus der Batterie zu minimieren.
  • Der EV(B)-Nutzer: Use Case „das beste EV(B)"
    Da Nachhaltigkeit für Verbraucher immer wichtiger wird und Batterien oft mit kritischen Rohstoffen wie Kobalt verbunden sind, betrifft dieser Anwendungsfall Konsument:innen, die ein Fahrzeug mit einer ökologisch und sozial verantwortungsvoll produzierten Batterie kaufen wollen.
  • Der Recycler: Use Case „Recycling unterstützen"
    Mit dem erwarteten Ausbau von Recyclingkapazitäten können Recyclingunternehmen großen Nutzen aus einem EU-Batteriepass ziehen – etwa durch Informationen zu Demontage, Chemie oder Wiederverwertbarkeit.
  • Die Behörde: Use Case „Nachhaltiges Produktmanagement ermöglichen"
    Regulierungsbehörden nutzen die im Batteriepass dokumentierten Informationen, um rechtliche Rahmenwerke anzupassen oder neue Standards für eine nachhaltige Batterie-Industrie einzuführen.

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Abbildung 2: Auswahl von Anwendungsfällen des digitalen Batteriepasses (Quelle: Katharina Berger, Josef-Peter Schöggl und Rupert J. Baumgartner, 2022)


 

Datenlücken und zukünftige Anforderungen

Trotz der Fortschritte bestehen weiterhin erhebliche Datenlücken in globalen Batterie-Lieferketten. Wie die Universität Graz, unterstützt von IPOINT und AVL, hervorhebt, ist die Bereitschaft der Unternehmen zur Datenweitergabe entscheidend für den Erfolg des Batteriepasses.

Die nächsten Schritte umfassen:

  • Entwicklung gemeinsamer technischer Standards zur Sicherung der Interoperabilität.
  • Stärkung des Vertrauens in den Datenaustausch zwischen Herstellern, Lieferanten und Recyclern.
  • Ausrichtung an ESG-Berichterstattung und Strategien zur Nachhaltigkeit.

Wenn diese Lücken geschlossen werden, kann der digitale Batteriepass die Transformation zur Kreislaufwirtschaft maßgeblich unterstützen und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Industrie sichern.



Von Product Stewardship zu erweiterter Herstellerverantwortung

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Für Batteriehersteller, Importeure und Recycler bringt die EU-Batterieverordnung weitreichende Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung mit sich. Diese Anforderungen sind nicht nur eine Compliance-Aufgabe, sondern Teil eines umfassenden Product Stewardship-Ansatzes – mit dem Ziel, die ökologischen und sozialen Auswirkungen von Batterien über den gesamten Lebenszyklus hinweg verantwortungsvoll zu steuern.

Entdecken Sie, wie die Product Stewardship Software von IPOINT Unternehmen dabei unterstützt, sich auf die Anforderungen des digitalen Batteriepasses vorzubereiten und belastbare Daten-, Rückverfolgbarkeits- und Product-Stewardship-Prozesse aufzubauen.


 

Häufig gestellte Fragen

Wann wird der digitale Batteriepass verpflichtend?

Ab dem 18. Februar 2027 ist der digitale Batteriepass verpflichtend für Industriebatterien über 2 kWh, Batterien für Elektrofahrzeuge sowie LMT-Batterien wie E-Bikes und E-Scooter. Bereits ab 2025 und 2026 werden weitere Anforderungen schrittweise konkretisiert und eingeführt, etwa zum CO₂-Fußabdruck sowie zu Kennzeichnungs- und Informationspflichten.

Für welche Batterien gilt der Batteriepass?

Der Batteriepass gilt für Batterien in Elektrofahrzeugen, Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh sowie Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT-Batterien) wie E-Bikes und E-Scooter. Gerätebatterien in Kleinelektrogeräten sind nicht vom Batteriepass betroffen.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Batteriepass und einem digitalen Produktpass?

Der Batteriepass ist eine batteriespezifische Anwendung des Digitalen-Produktpass-Konzepts der EU. Er basiert auf der EU-Batterieverordnung und enthält batteriespezifische Informationen wie Batterieidentifikation, CO₂-Fußabdruck, Zusammensetzung, Leistungs- und Haltbarkeitsdaten sowie End-of-Life-Informationen. Der breitere Digitale Produktpass wird über die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) für weitere Produktgruppen vorbereitet.

Wer ist für die Erstellung des digitalen Batteriepasses verantwortlich?

Verantwortlich ist grundsätzlich der Wirtschaftsakteur, der die Batterie erstmals in der EU in Verkehr bringt – in der Regel der Hersteller oder Importeur. Er muss sicherstellen, dass die Informationen im Batteriepass korrekt, vollständig und aktuell sind; bestimmte Aktualisierungen können durch berechtigte oder autorisierte Akteure erfolgen.

Welche Daten enthält der digitale Batteriepass?

Der Batteriepass umfasst unter anderem Informationen zur Batterieidentifikation, zum CO₂-Fußabdruck, zur Zusammensetzung, zu Leistungs- und Haltbarkeitsparametern sowie zu Recyclingverfahren und End-of-Life-Management. Welche Daten für welche Akteursgruppe einsehbar sind, regelt ein gestuftes Zugriffsmodell.

Rupert Baumgartner

Rupert Baumgartner

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