Ob in Elektrofahrzeugen, industriellen Maschinen oder Unterhaltungselektronik – Batterien stehen im Zentrum heutiger Wertschöpfungsketten. Für Hersteller, Zulieferer und Recycler sind sie zugleich Geschäftschance und regulatorische Herausforderung. Steigende Erwartungen an Nachhaltigkeit, Rückverfolgbarkeit von Materialien und sicheres End-of-Life-Management verändern, wie Unternehmen arbeiten.
Die EU Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) reagiert mit einem umfassenden Rahmenwerk, das Transparenz erhöht und Umweltauswirkungen reduziert. Für Unternehmen in Automobilindustrie, Elektronik und verwandten Branchen ist die Verordnung nicht nur eine Compliance-Pflicht, sondern auch ein Katalysator für digitale Transformation und langfristige Wettbewerbsfähigkeit in einer Kreislaufwirtschaft.
Inhaltsverzeichnis
- EU Batterieverordnung: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Was umfasst die EU Batterieverordnung?
- Spotlight: Was ist der EU-Batteriepass?
- Mehrwert digitaler Produktpässe entdecken
- Zeitplan & Meilensteine: Ab wann gelten welche Anforderungen?
- Was Unternehmen jetzt tun müssen
- IPOINT: Compliance zur Batterieverordnung mit geprüfter Expertise
- Vorbereitung auf eine neue Ära der Batterie-Compliance
EU Batterieverordnung: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick |
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Was umfasst die EU Batterieverordnung?
Die EU Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) ist am 17. August 2023 in Kraft getreten und ersetzt die langjährige Batterierichtlinie. Anders als die Richtlinie, die nationale Interpretationen zuließ, führt die Verordnung verbindliche und einheitliche Anforderungen in allen EU-Mitgliedstaaten ein.
Ihr Anwendungsbereich umfasst den gesamten Lebenszyklus der Batterie – von Design und Produktion über Nutzung bis zum End-of-Life-Management. Reguliert werden alle Hauptkategorien, darunter Gerätebatterien, Industriebatterien mit einer Kapazität > 2 kWh, Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge (EV), stationäre Energiespeichersysteme (SBESS) sowie Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT).
Die Ziele sind klar: Umweltauswirkungen minimieren, Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflichten sicherstellen sowie Datentransparenz verbessern, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Durch verbindliche Berichtspflichten und Nachhaltigkeitsanforderungen setzt die Verordnung neue Maßstäbe für Sicherheit, Leistung und Haltbarkeit im europäischen Markt.
Die Verordnung gilt für eine breite Gruppe von Wirtschaftsakteuren entlang der Lieferkette von Batterien, darunter:
- Hersteller von Batterien und batteriebetriebenen Produkten
- Einführer, die Batterien auf den EU-Markt bringen
- Händler/Distributoren, die Batterien über verschiedene Vertriebskanäle in den Absatz bringen
- Recycler und Abfallwirtschaftsunternehmen für Altbatterien (End-of-Life)
- Weitere Wirtschaftsakteure, die die Erfüllung der Compliance sicherstellen
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) & Altfahrzeuge
Spotlight: Was ist der EU-Batteriepass?
Der Batteriepass ist ein digitaler Produktdatensatz, der batterierelevante Informationen entlang der Lieferkette zugänglich macht. Ziel ist volle Transparenz darüber, wie Batterien hergestellt, genutzt und am Lebensende (End-of-Life) gemanagt werden. Die Einführung des Batteriepasses ist eine zentrale Innovation der EU Batterieverordnung.
Der Pass wird verpflichtend für Industriebatterien mit einer Kapazität > 2 kWh, Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge (EV) und Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT). Für diese Kategorien müssen Unternehmen standardisierte digitale Informationen bereitstellen, die Stakeholdern leicht zugänglich sind.
Jeder Batteriepass muss folgende Informationen enthalten:
- CO2-Fußabdruck und Anteil recycelter Materialien
- Materialherkunft und Lieferkettendaten
- Technische Spezifikationen, Zustand und Reparierbarkeit
Wichtig: Der Batteriepass ist eng mit der EU-Initiative zum Digitalen Produktpass (DPP) verknüpft, die konsistente Produktinformationen über Branchen hinweg bereitstellen und den Übergang zur Kreislaufwirtschaft unterstützen soll.
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Zeitplan & Meilensteine: Ab wann gelten welche Anforderungen?
Die EU Batterieverordnung (EU 2023/1542) wird schrittweise eingeführt, damit sich Unternehmen stufenweise auf die neuen Anforderungen vorbereiten können:
28. Juli 2023 |
Die Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. |
17. August 2023 | Die Verordnung ist in der EU offiziell in Kraft getreten. |
18. Februar 2024 | Zentrale Bestimmungen der Verordnung wurden verbindlich, einige Maßnahmen der Batterierichtlinie galten bis 2025 fort. |
18. August 2024 | Anforderungen an Sicherheit, Leistung und Haltbarkeit, CE-Kennzeichnung, Konformitätsverfahren sowie Pflichten für Wirtschaftsakteure wurden für Industriebatterien (> 2 kWh), EV, LMT und stationäre Energiespeicher verbindlich. |
18. Februar 2025 | Erklärungen zum CO2-Fußabdruck wurden für Traktionsbatterien in Elektrofahrzeugen verpflichtend. |
18. August 2025 | Die alte Batterierichtlinie wurde vollständig aufgehoben; die neue Verordnung ist der allein geltende Rechtsrahmen für Batterien in der EU. |
18. Februar 2026 | CO2-Anforderungen begannen für wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von über 2 kWh zu gelten. |
18. Februar 2027 | Der Batteriepass wurde für Industriebatterien (> 2 kWh), EV-Batterien und LMT-Batterien verpflichtend; Anforderungen an Entfernbarkeit und Austauschbarkeit traten ebenfalls in Kraft. |
18. August 2027 | Sorgfaltspflichten (Due Diligence) für Lieferketten von Batterien wurden im Rahmen des Omnibus-IV-Pakets auf dieses Datum verschoben. |
18. August 2028 | Mindestrezyklatgehalte für Industriebatterien, EV- und Starterbatterien sowie aktualisierte Konformitätsverfahren wurden verbindlich. |
Darüber hinaus sieht die Verordnung delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte vor, die Details zu Kennzeichnung, technischen Unterlagen und weiteren Compliance-Pflichten festlegen. Diese Akte werden die praktische Umsetzung schrittweise konkretisieren und zusätzliche Anforderungen für Unternehmen spezifizieren.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Die EU Batterieverordnung bringt weitreichende Verantwortlichkeiten für Hersteller, Zulieferer und Recycler. Um konform zu bleiben und Störungen zu vermeiden, sollten Unternehmen ohne Verzögerung mit der Vorbereitung beginnen. Zentrale Schritte:
- Batterieportfolio bewerten: Ermitteln, welche Produktkategorien unter die Verordnung fallen, und spezifische Anforderungen sowie Berichtspflichten identifizieren.
- Robuste Datenerfassung aufsetzen: Informationen zu CO2-Fußabdruck, Materialherkunft und Recyclinganteilen entlang der gesamten Lieferkette erfassen.
- Lieferanten frühzeitig einbinden: Transparente Berichtsprozesse etablieren und sicherstellen, dass Partner die erforderlichen Daten rechtzeitig liefern können.
- Zusammenarbeit stärken: Strukturen für bereichsübergreifende Kooperation zwischen Compliance, Beschaffung, IT und Nachhaltigkeitsteams aufbauen.
- Digitale Lösungen evaluieren: Skalierbare Plattformen nutzen, um Reporting-Komplexität zu managen, Audit-Bereitschaft zu unterstützen und Initiativen wie den Digitalen Produktpass auszurichten.
IPOINT: Compliance zur Batterieverordnung mit geprüfter Expertise
Für Unternehmen, die sich in der EU Batterieverordnung zurechtfinden müssen, ist digitale Infrastruktur unverzichtbar. Umfangreiche Berichtspflichten und Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit erfordern skalierbare, auditfähige Lösungen, die Compliance, Nachhaltigkeit und Lieferkettendaten zusammenführen.
Vorbereitung auf eine neue Ära der Batterie-Compliance
Die EU Batterieverordnung verändert, wie Unternehmen in Automobilindustrie, Elektronik und verwandten Branchen Batterien entwickeln, beschaffen und managen. Für Unternehmen entlang der Lieferkette ist die Verordnung nicht nur eine Compliance-Pflicht, sondern auch die Chance, Nachhaltigkeitsleistung zu stärken und sich im globalen Markt Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Digitale Lösungen von IPOINT bieten die Infrastruktur, um komplexes Reporting zu managen, Audit-Bereitschaft sicherzustellen und sich an Zielen der Kreislaufwirtschaft auszurichten. Wer jetzt handelt, kann regulatorischen Druck in Chancen für langfristige Resilienz und Wachstum verwandeln. Nehmen Sie Kontakt zu unseren Expert:innen auf und erfahren Sie, wie IPOINT-Lösungen Sie sicher durch die EU Batterieverordnung führen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die EU-Batterieverordnung und wen betrifft sie?
Was ist der Batteriepass und ab wann ist er verpflichtend?
Der Batteriepass ist ein digitaler Produktdatensatz, der transparente Daten zur Batteriezusammensetzung, zum CO₂-Fußabdruck und zur Leistungsfähigkeit über den Lebenszyklus bereitstellt. Er wird ab 2025 verpflichtend für Industriebatterien über 2 kWh, Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge (EV) und Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT).
Welche Batterietypen sind abgedeckt?
Die Verordnung gilt für alle Batteriekategorien, einschließlich Gerätebatterien, Industriebatterien, EV-Batterien, stationäre Energiespeichersysteme (SBESS) und LMT-Batterien. Die konkreten Pflichten variieren je nach Kategorie und Kapazität.
Wie unterstützt die Verordnung die Ziele der Kreislaufwirtschaft?
Durch die Vorgabe von Daten zu Rezyklatanteil, Materialherkunft, Haltbarkeit und End-of-Life-Management fördert die Verordnung Wiederverwendung, Recycling und Ressourceneffizienz. Das hilft, Stoffkreisläufe zu schließen und die Umweltwirkung globaler Batterielieferketten zu reduzieren.
Wie kann IPOINT bei der Umsetzung der Anforderungen der EU-Batterieverordnung helfen?
IPOINT bietet digitale Lösungen wie Product Compliance, Product Sustainability und Conflict-Minerals-Reporting. Diese Lösungen ermöglichen eine strukturierte Datensammlung, automatisierte Prüfungen und eine enge Zusammenarbeit mit Lieferanten. Sie helfen Herstellern und Unternehmen dabei, prüfsichere Compliance zu erreichen und gleichzeitig Nachhaltigkeit sowie ESG-Ziele in die täglichen Geschäftsprozesse zu integrieren.